Hallo ihr Lieben!
Ich trage mich mit dem Gedanken meinen Sohn (er wird im September nächsten Jahres 6 - ist also noch nicht schulpflichtig) in eine Vorschulklasse in Österreich zu geben. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, was müssen wir alles beachten? Wer kennt sich aus?
Ich muss dazu sagen, dass es bei uns schon gleich ab der ersten Schulwoche eine Vorschulklasse gibt (war in den letzten Jahren so).
LG Sabine
Vorschule für nicht schulpflichtiges Kind?
- cybersindi
- DirektorIn
- Beiträge: 98
- Registriert: Sonntag 25. Februar 2007, 10:19
- Wohnort: Kärnten
gibt es an der schule eine vorschulklasse, dann muss man nicht-schulpflichtige kinder (geburtstag zwischen 1. September und 31. dezember) nicht für die 1. klasse anmelden sondern sie können offiziell gleich in die VSK. schulpflichtige kinder müssen zuerst offiziell in die erste klasse (auch wenns an der schule eine VSK gibt), werden dann zurückgestuft, wenn sich herausstellt, dass sie noch nicht schulreif sind. bei nicht-schulpflichtigen kindern gilt das vorschuljahr (egal ob in VSK oder in der 1.klasse besucht) als nulltes (komisches wort
) schuljahr. (außer sie sind vorzeitig in die 1.klasse aufgenommen worden, schaffen die erste klasse und kommen dann gleich in die 2.klasse) bei schulpflichtigen (zurückgestuften) vorschulkindern gilt das vorschuljahr als erstes schuljahr.
lg babsi

lg babsi
@babsi
Babsi, da liegst du falsch.
Was ich weiß, kann ein Kind, das nicht schulpflichtig ist, nicht in die Vorschulklasse angemeldet werden, weil nicht schulpflichtig.
Es muss in einer 1. Klasse angemeldet werden - sprich für schulreif erklärt werden und erst dann kann es zurückgestellt werden - in die Vorschulklasse.
Was ich weiß, kann ein Kind, das nicht schulpflichtig ist, nicht in die Vorschulklasse angemeldet werden, weil nicht schulpflichtig.
Es muss in einer 1. Klasse angemeldet werden - sprich für schulreif erklärt werden und erst dann kann es zurückgestellt werden - in die Vorschulklasse.
stimmt, ich lag falsch! hat sich doch einiges geändert, seit ich das letzte mal in einer VSK unterrichtet hab.
hab einen erlass gefunden, wo alles nachzulesen ist http://www.wien.gv.at/ssr/erlass/erl99/ ... 1.1999.pdf (auf seite 4 steht alles über vorzeitige aufnahme)
hoffentlich ist der noch gültig!
lg babsi

hoffentlich ist der noch gültig!
lg babsi