Hoppala,was für eine Lawine, die ich da unvermutet losgetreten habe...
@ Teresa: vielleicht solltest du das hier nicht mit dem Lehrerzimmer bei dir an der Schule verwechseln. Ich denke dein beherztes *bist du deppat* ist ob @ndreas Aussagen eigentlich auch falsch am Platz und ehrlich gesagt,gefällt mir die Richtung, in welche die Diskussion hier abrutscht gar nicht.
Mag sein,dass du zu jenen gehörst,die jegliches Handeln in der Klasse wissenschaftlich erklären können und ich stelle mir das sicher aufregend vor, wenn du den Erstklasslern erklärst,warum sie einmal W und einmal V sagen...ich glaube aber,dass man mit einer gewissen Erfahrung durchaus weiß,wie man was handhaben muss ohne alles erklären zu können.
Das mit dem Warenkorb verstehe ich allerdings, wenn gleich ich auch diese Aussage etwas weniger zynisch getätigt hätte..
Die Schulbuchaktion ....
Die Schulbuchaktion ist eine bildungspolitische und familienpolitische Leistung.Dadurch können alle Schüler/innen an österreichischen Schulen unentgeltlich mit den notwendigen Unterrichtsmitteln ausgestattet
werden. Ermöglicht allen Schüler/innen den Bildungserwerb
mittels modernster Unterrichtsmaterialien. Sie ist eine wichtige Säule für eine gute Ausbildung und gewährleistet Chancengleichheit für alle
Schüler/innen. Die Schulbuchaktion wird aus dem Familienlastenausgleich
finanziert. Die Schulbücher werden ergänzt durch vielfältige Medien wie
CD-ROM, DVD, Audio-CD und Internetergänzungen (SbX).
Die Schulbücher entsprechen den modernen pädagogischen Anforderungen und unterstützen Pädagoginnen und Pädagogen bei der Gestaltung des Unterrichts. Die Schulbücher erfüllen inhaltlich die für die
verschiedenen Schulformen geltenden Lehrpläne.Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher Die für den Unterricht je nach Schulform und Schulstufe notwendigen Schulbücher sind allen Schülerinnen
und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, die in Österreich eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule besuchen. Dies gilt auch für außerordentliche
Schüler/innen, die wegen mangelnder Kenntnis
der Unterrichtssprache oder zur Ablegung einer Einstufungsprüfung
eine der genannten Schulen besuchen
sowie für Schüler/innen, die die allgemeine Schulpflicht
an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder in
häuslichem Unterricht erfüllen.
Die den Schüler/innen zur Verfügung gestellten Schulbücher gehen in deren Eigentum über. Es können auch bereits gebrauchte Schulbücher ausgeteilt werden. Schulbuchlimit: Das Schulbuchlimit ist der Höchstbetrag für die Bestellung von Schulbüchern pro Schüler/in, Schulform und Schulstufe. Neben dem Schulformlimit gibt es ein Limit
für Religion sowie Zusatzlimits für Schüler/innen mit
nichtdeutscher Muttersprache, für den muttersprachlichen
Unterricht und für den zweisprachigen Unterricht
(Minderheitenschulwesen). Selbstbehalt:
Für die Schulbücher ist ein Selbstbehalt von 10% des
Schulformlimits zu bezahlen. Für Schüler/innen an
Sonderschulen und mit sonderpädagogischem Förderbedarf
ist kein Selbstbehalt zu entrichten.
Genaueres kann man
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/17382 ... folder.pdf entnehmen.
Übder das Thema *Warenkorb*, welchen es in Wien offenbar gibt, gibt es hier schon eigene Beiträge - Definition wie auf
http://www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/warenkorb.html nachzulesen.
@ Theresa: Inhaltliche Kritik wäre durchaus ok, unterschwellige Unterstellungen oder das Anstellen des *Klugschei..modus* sind aber meiner Meinung nach unangebracht, weil es beim Eröffnungsthread schlicht und ergreifend um eine Meinungsumfrage im Kleinen gegangen ist. Ich wollte lediglich verschiedene Standpunkte lesen, weil ich auch nach 20 Dienstjahren immer noch dazu lerne und damit hoffentlich nie aufhören werde.